Gewässerordnung des Anglerverein Aga – Bad Köstritz e.V.
1. Bei der Angelfischerei sind mitzuführen:
Fischereischein , Angelerlaubnisschein + Fangliste , Unterfangkescher, Messer zur waidgerechten Versorgung des Fanges.
2. Zum Angeln dürfen verwendet werden:
2 Friedfischangeln ( mit je einem einschenkligen Haken ) oder 1 Köderfisch- und 1 Friedfischangel oder 1 Spinn- bzw. Flugangel
3. Verboten ist:
das Legen von Grundschnüren + Reusen, die Netzfischerei, das Angeln mit lebenden Köderfischen bzw. Wirbeltieren.
Köderfische dürfen nur aus den jeweils zum Zeitpunkt beangelten Gewässer entnommen werden.
Zum Fang ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
4. Pro Angeltag dürfen gefangen werden:
3 Feinfische davon höchstens 2 Karpfen + 1 Hecht od. 1 Zander od. 1 Wels.
Alle Weißfischarten, Giebel und Karausche unterliegen zusätzlich eine Höchstzahl von 5 Stck.
Ist die erlaubte Fangzahl einer Fischart erreicht, so ist das gezielte Fischen auf die jeweilige Fischart einzustellen.
5. Als Angeltag gilt die Zeit von 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang.
Nachtangeln ist für Vereinsmitglieder gestattet, zählt aber hinsichtlich der Fangbegrenzung bis 6:oo Uhr als Angeltag.
6. Fische dürfen nur für den eigenen Bedarf gefangen bzw. entnommen werden.
7. Fische, welche zum Verzehr bestimmt sind, dürfen im Setzkescher gehältert werden.
Die Größe des Setzkeschers ist so zu wählen, dass der gehälterte Fisch frei schwimmen kann.
Salmoniden sowie Hechte und Zander dürfen nicht gehältert werden.
Gefangene maßige Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen.
8. Beim Angeln ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Angelstellen sind sauber und ordentlich zu halten bzw. zu verlassen.
Unrat der am Angelplatz auftritt ist zu entsorgen. Hier wird nicht unterschieden wer der Verursacher ist.
9. Schonzeiten:
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