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ANGLERVEREIN
           AGA-BAD KÖSTRITZ E.V.

Gewässerordnung des Anglerverein Aga – Bad Köstritz e.V.


1. Bei der Angelfischerei sind mitzuführen:

   Fischereischein , Angelerlaubnisschein + Fangliste , Unterfangkescher, Messer zur waidgerechten  Versorgung des Fanges.      


2. Zum Angeln dürfen verwendet werden:

   2 Friedfischangeln ( mit je einem einschenkligen Haken ) oder 1 Köderfisch- und 1 Friedfischangel  oder 1 Spinn- bzw. Flugangel


3. Verboten ist:

    das Legen von Grundschnüren + Reusen, die Netzfischerei, das Angeln mit lebenden Köderfischen bzw. Wirbeltieren.

    Köderfische dürfen nur aus den jeweils zum Zeitpunkt beangelten  Gewässer entnommen werden.

    Zum Fang ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.


4. Pro Angeltag dürfen gefangen werden:

    3 Feinfische davon  höchstens   2 Karpfen + 1 Hecht od. 1 Zander od. 1 Wels.

    Alle Weißfischarten, Giebel und Karausche unterliegen  zusätzlich eine Höchstzahl von 5 Stck.

    Ist die erlaubte Fangzahl  einer Fischart erreicht, so ist das gezielte Fischen auf die jeweilige Fischart einzustellen. 


5.  Als Angeltag  gilt die Zeit von 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang.

     Nachtangeln  ist für Vereinsmitglieder gestattet, zählt aber hinsichtlich der Fangbegrenzung bis 6:oo Uhr als Angeltag.


6.  Fische dürfen nur für den eigenen Bedarf gefangen bzw. entnommen werden.


7.  Fische, welche zum Verzehr bestimmt sind, dürfen im Setzkescher gehältert  werden.

     Die Größe des Setzkeschers ist so zu wählen, dass der gehälterte Fisch frei schwimmen kann.

     Salmoniden sowie Hechte und Zander dürfen nicht gehältert werden. 

     Gefangene maßige Fische sind  sofort in die Fangliste einzutragen.    


8. Beim Angeln ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Angelstellen sind sauber und  ordentlich zu halten bzw. zu verlassen.

     Unrat der am Angelplatz auftritt ist zu entsorgen. Hier wird nicht unterschieden wer der Verursacher ist.


9. Schonzeiten:  

Fischart

Schonzeit

Fischart

Schonzeit

Äsche

01.02.-31.05.

Bachsaibling

01.10.-30.04.

Hasel

01.04.-31.05.

Bachforelle

01.10.-01.04.

Hecht

15.02.-31.05.

Zander

15.02.-31.05.

Regenbogenforelle

01.01.-01.04 / in der Elster 01.11.-01.04.

Quappe und Barbe haben ganzjährige Schonzeit

10. Mindestmaß:

Fischart

Mindestmaß

Fischart

Mindestmaß

Fischart

Mindestmaß

Aal

50 cm

Hecht

55 cm
45 cm in der Elster

Zander

50 cm

Äsche

30 cm

Barsch

15 cm

Karpfen

42 cm

Bachforelle

28 cm

Schleie

25 cm

Wels

70 cm

Regenbogenforelle

28 cm

Bachsaibling

30 cm

Hasel

20 cm